Seit Anfang 2008 gibt es eine verbindliche Definition der gewerblichen Ballonfahrt

Durch die Verordnung (EG) 216/2008 (Basic Regulation) wird gewerbliche Tätigkeit folgendermaßen definiert "gewerbliche Tätigkeit" den Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder der, wenn er nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Betreiber und einem Kunden erbracht wird, wobei der Kunde keine Kontrolle über den Betreiber ausübt.

Mit dieser Definition können Ballonfahrten wie sie derzeit häufig als 3+1 von PPL-Piloten durchgeführt werden, als gewerblich angesehen werden.

EASA Insider sehen die Zukunft in etwa so:

Was bedeutet das für die Zukunft?

Der sicherste Weg bleibt die Gründung eines Luftfahrtunternehmens. Da hier Überlegungen im Gange sind, die Aufsicht über die Luftfahrtunternehmen mit Hubschraubern und Ballonen, von den Landesluftfahrtbehörden wieder zum LBA zurückzugeben, empfehlen wir die entsprechenden Anträge möglichst zügig zu stellen. Eine Genehmigung nach LBA Standard wird mit Sicherheit um einiges aufwendiger und somit natürlich teurer. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung Wir liefern die erforderlichen Handbücher FBH und TBH sowie ein Abo für den Änderungsdienst.

Wir führen Lehrgänge für Technische Betriebsleiter durch.
Erste Hilfe und die Unterweisung im Gebrauch von Handfeuerlöschgeräten bieten wir als Seminare regelmäßig an. Wir stellen Ihnen unsere 15 jährige Erfahrung als Luftfahrtunternehmen zur Verfügung.
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